Immer wenn wir die Ferienwohnungen aufgrund der Anreisebeschränkungen nicht anbieten dürfen, stornieren wir die Ferienwohnungen kostenneutral für Sie!
Sie müssen nur die geforderten persönlichen Maßnahmen wie z.B. 2G, 3G, 2G+ oder 3G+ erfüllen.
Besitzer von Ferienwohnungen dürfen ihre Unterkünfte jedoch nicht vorzeitig nur für Geimpfte öffnen, wenn vor Ort weiterhin das generelle Beherbergungsverbot gilt. Das stellte das Verwaltungsgericht Greifswald etwa in einem Urteil am 26.04. erneut klar.
Das bedeutet, dass eine Anreise zurzeit nicht vor dem 10. Mai 2021 möglich ist.